22. Februar 2012 || 21:04 Uhr
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VW Club Schmaler Grad e.V

Obm.: Brunner René
Handy: 0664 51 42 603
Hangstraße 1
4143 Neustift
 
 
REGLEMENT 2011
für das 1/8  MEILEN BESCHLEUNIGUNGSRENNEN
des VW Club Schmaler Grad e.V
 
Homepage: www.schmalergrad.at.tt
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
 
REGLEMENT
 
Der VW Club Schmaler Grad e.V schreibt das 1/8 Meilen Beschleunigungsrennen 2011 aus.
 
1) ZUGELASSENE FAHRZEUGE
Startberechtigt sind Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen und einspurige Motorräder, 
die sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden und den gesetzlichen und kraftfahrrechtlichen Bestimmungen des KFG 1967 und KDV 1967 entsprechen. 
Die Fahrzeuge müssen eine gültige Überprüfungsplakette gem. § 57 a oder § 56/1/3 KFG 1967 haben und gem. § 37 KFG 1967 zum Verkehr zugelassen sein 
und den vorgeschriebenen Bestimmungen, im Speziellen bezüglich technischer Ausrüstung, Sicherheitsausrüstung, Zulassung, 
Einrichtungen zur Vermeidung unnötiger Lärmentwicklung (Betriebsgeräusch, wirksame Schalldämpfer) und Abgasentwicklung (Abgaskatalysatoren, Kraftstoff) und dgl. entsprechen.
 
 
2) KLASSENEINTEILUNG
Motorräder (einspurig):
bis 80 ccm²
bis 300 ccm²
bis 600 ccm²
bis 750 ccm²
bis 1000 ccm²
über 1000 ccm²
Einzylinder – bei Bedarf
Kart oder Rennfahrzeuge- Lizenzstarter ( nur zur Zeitvorgabe- ohne Wertung)
 
Personen- Kombinationskraftwagen:
bis 1400 ccm²
bis 1800 ccm²
bis 2000 ccm²
bis 2500 ccm²
bis 3000 ccm²
über 3000 ccm²
Dieselklasse bis 2000 ccm²
Dieselklasse über 2000 ccm²
Allradklasse
 
Turbofahrzeuge, Fahrzeuge mit G-Lader, oder Fahrzeuge mit einer Lachgasanlage  werden mit 1,36 multipliziert, und fallen dann in die dadurch berechnete höhere Klasse.
 
Der Veranstalter behält sich vor, im Bedarfsfall noch zusätzliche Klassen kurzfristig zu ergänzen.
Voraussetzung für zusätzliche Klassen – siehe Punkt 1).
 
3) TECHNISCHE BESTIMMUNGEN
Allgemeines:
Die teilnehmenden Fahrzeuge müssen den technischen und gesetzlichen Bestimmungen (siehe Punkt 1) entsprechen.
 
Treibstoff:
Es dürfen nur die an öffentlichen Tankstellen erhältlichen Kraftstoffe ohne weitere Zusätze verwendet werden. Das Betanken der Fahrzeuge während der Veranstaltung ist verboten.
 
Reifen:
Auf Grund der vorgenannten Bestimmungen ergibt sich, dass nur handelsübliche Reifen
verwendet werden dürfen. Die Verwendung von Spike-Reifen und/oder Schneeketten ist nicht gestattet.
Fahrzeuge die nicht den Bestimmungen des Punktes 1 entsprechen, werden disqualifiziert und dürfen nicht teilnehmen. Ebenso werden die Lenker/innen nicht entsprechender Fahrzeuge sofort disqualifiziert und dürfen auch mit einem anderen Fahrzeug nicht teilnehmen.
Reparatur-, Service- oder sonstige Arbeiten an den Fahrzeugen dürfen grundsätzlich nicht durchgeführt werden. Ausgenommen ist die Behebung unmittelbarer Schäden zur Vermeidung einer Verschmutzung des Bodens bzw. der Umwelt.
Werden Tätigkeiten, wie oben beschrieben, trotzdem durchgeführt, so wird der/die Teilnehmer/in, an dessen Fahrzeug diese Tätigkeiten erfolgen, und auch das Fahrzeug sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen und disqualifiziert (gleiches gilt für den Punkt Treibstoff).
Der Verursacher einer mut- und/oder böswilligen Verschmutzung ist für die entsprechende sach- und ordnungsgemäße Säuberung und Entsorgung verantwortlich, bzw. hat die Kosten der Entsorgung zu tragen.
 
4) RENNTEILNEHMER/INNEN
Die Rennteilnehmer/innen müssen, abhängig davon mit welchem KFZ sie starten, im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung (Führerschein) für die jeweilige  Führerscheinklasse A bzw. B sein. 
Teilnehmer/innen die nicht im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung (Führerschein) für die jeweilige Führerscheinklasse sind, werden disqualifiziert und dürfen an der Veranstaltung nicht mehr teilnehmen.
Probeführerscheinbesitzer dürfen nicht teilnehmen.
Für die Teilnehmer/innen gilt absolutes Alkoholverbot (0,00 Promille) und dürfen sich nicht  durch Drogen beeinträchtigtem Zustand befinden.
Dies wird vom Veranstalter mittels Alkomat bei jedem/r Teilnehmer/in unmittelbar vor dem Start überprüft.
Durch Alkohol (od. andere Substanzen) beeinträchtigte Teilnehmer/innen werden disqualifiziert und dürfen an der Veranstaltung nicht mehr teilnehmen.
 
5) NENNPFLICHT UND NENNGELD
Mit der Unterzeichnung des Nennformulars unterwirft sich der/die Teilnehmer/in den Bestimmung des VW Club Schmaler Grad e.V. und den behördlichen Auflagen.
Das Nenngeld (Startgeld) wird vom Veranstalter festgelegt.
Nicht genannte Teilnehmer/innen und solche, die das Startgeld nicht zur Gänze bezahlt haben, sind nicht startberechtigt.
 
6) HAFTUNG
Der Veranstalter übernimmt keine wie auch immer geartete Haftung. Es können daher keine Forderungen und Klagen an diesen gestellt werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, an den / die Teilnehmer/Innen Schadenersatzansprüche zu stellen.
 
Auf dem gesamten Gelände außerhalb der Rennstrecke darf nur im Schritttempo gefahren
werden. Ebenso sind Test- und Probefahrten strengstens untersagt. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Disqualifikation und die Teilnahme an der Veranstaltung wird untersagt.
 
7) DURCHFÜHRUNG DES RENNENS
a) ANMELDUNG:
Jede/r Teilnehmer/In hat sich am Veranstaltungstag beim Veranstalter (Anmeldestelle) anzumelden und erhält nach Vorlage des gültigen Führerscheines und Zulassungsscheines eine Startkarte. 
Grundsätzlich ist mehrmaliges Nennen möglich. Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, diesbezüglich Änderungen kurzfristig vorzunehmen.
 
 
b) FAHRZEUGABNAHME:
Bei der Fahrzeugabnahme muss der Lenker des Fahrzeuges anwesend sein. Die Startkarte ist vorzuzeigen. Die Fahrzeugabnahme wird am Vorstart durchgeführt (der Veranstalter behält sich bezüglich des genauen Ortes Änderungen vor).
 
c) RENNVERLAUF:
Die Beschleunigungsstrecke beläuft sich auf eine achtel Meile (ca. 202 m). Im Renngeschehen
befindet sich auf der Beschleunigungsstrecke jeweils ein Fahrzeug. Der/die nächste Teilnehmer/in darf erst dann starten werden, wenn Beschleunigungsstrecke und die Bremszone wieder frei sind. Die am Ende der Rennstrecke wartenden Fahrer, 
werden durch den Veranstalter, nach einem noch festzulegenden Intervall, wieder an den Start zurück begleitet.
Ist die Sicherheit der Zuschauer/innen oder der Veranstaltungsteilnehmer/innen oder sonstiger an der Veranstaltung beteiligter Personen aus nicht voraussehbaren Gründen nicht mehr gewährleistet, so ist das Rennen bzw. die Veranstaltung zu unterbrechen
und kann erst dann wieder fortgesetzt werden, wenn der dafür nötige Sicherheitsstandard hergestellt ist.
 
d) WERTUNG:
Die Reihung erfolgt auf Grund der erreichten Zeit. Bei Mehrfachstartern wird die beste
Zeit ausgewertet.
 
e) SIEGEREHRUNG:
Die besten Teilnehmer/Innen jeder Klasse erhalten Pokale. Die Siegerehrung erfolgt unmittelbar nach Beendigung der Veranstaltung.
Jede an der Veranstaltung teilnehmende Person, unterwirft sich durch die Abgabe einer
Nennung den Bestimmungen des Veranstalters sowie den behördlich vorgeschriebenen Auflagen. Bei Nichtbefolgung der Bestimmungen und Auflagen kann vom Veranstalter die Disqualifikation und die weitere Teilnahme an der Veranstaltung untersagt werden.
 
 
VW Club Schmaler Grad e.V.
 
Version 1.4
Sollten sich noch notwendige Änderungen ergeben,
werden diese in einer höheren Version bekannt gegeben.
19.04.2010
 
 

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